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Kirchengesetz über die Einführung der
Agende „Berufung – Einführung – Verabschiedung“

Vom 15. November 2012

(KABl. 2012 S. 316)

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Die Landessynode hat auf Grund von Artikel 168 der Kirchenordnung1# folgendes Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

Die von der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland am 8. November 2011 beschlossene Agende 6 „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ wird in der Evangelischen Kirche von Westfalen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eingeführt.
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§ 2

Die in der Agende „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ enthaltenen Ordnungen werden gemäß Artikel 168 Absatz 1 der Kirchenordnung2# für den Gebrauch in den Gemeinden genehmigt.
Die Agende „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ tritt in der Evangelischen Kirche von Westfalen an die Stelle der Ordnungen „Ordination und Einsegnung“ sowie „Einführungshandlungen“ (Teil 2 der bisherigen Agende II) von 1989.
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§ 3

Die in der Agende „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ enthaltenen Texte, Gebete, Lieder und weiteren liturgischen Formulare werden zum Gebrauch empfohlen.
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§ 4

Die Kirchenleitung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz zu erlassen.
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§ 53#

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

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1 ↑ Nr. 1.
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2 ↑ Nr. 1.
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3 ↑ Redaktioneller Hinweis: Die Veröffentlichung im KABl. erfolgte am 29. Dezember 2012.