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Geltungszeitraum von: 01.09.1981

Geltungszeitraum bis: 31.10.1997

Richtlinien
zur Anfertigung der Hausarbeiten
im Rahmen der Zweiten Theologischen Prüfung

in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1990

(KABl. 1990 S. 171)

Gemäß § 15 des Kirchengesetzes der Evangelischen Kirche von Westfalen zur Ausführung des Pfarrerausbildungsgesetzes der Evangelischen Kirche der Union1# vom 27. Oktober 1967 (KABl. S. 165) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Prüfungsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen zur Durchführung der Ersten und der Zweiten Theologischen Prüfung2# vom 17. September 1980 (KABl. S. 169) hat die Kirchenleitung am 15. Juli 1981 folgende Ausführungsbestimmungen (Richtlinien) erlassen:
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I. Zur Aufgabenstellung

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1. Hausarbeit

Die Hausarbeit soll auf eine Gemeindeveranstaltung oder eine Zielgruppe bezogen sein. Die Darstellung soll eine wissenschaftliche, didaktische und methodische Vorarbeit einschließen. Sie soll erkennen lassen, dass der Verfasser in der Lage ist, das Thema in verständlicher Weise darzustellen. Anzufertigen ist entweder ein wörtlich ausgearbeiteter Vortrag oder eine ins einzelne gehende Darstellung der Strukturelemente (Informationsphasen, Medien, meditative Teile, Impulse, Gesprächsphasen, Gruppenarbeit, eigene Beiträge, Musik, usw.) einer Veranstaltung der Erwachsenenbildung.
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2. Predigt

Bei der Predigt werden erwartet:
  1. homiletische Vorarbeiten, durch die der theologisch verantwortete Weg zur Predigt im Gottesdienst einsehbar gemacht wird. Die Wahl der homiletischen Methode ist frei; sie muss begründet werden. Folgende Arbeitsschritte (in austauschbarer Reihenfolge) müssen berücksichtigt werden:
    1. eine wissenschaftliche Exegese, die die Aussagen des Textes in seinem Kontext im biblischen Horizont herausarbeitet und seine Intentionen zusammenfasst.
    2. eine homiletische Erschließung des Textes, die seine Aussagen systematisch-theologisch reflektiert, in eine Begegnung der Textaussagen mit den für die Gemeinde relevanten Problemen einmündet und nach dem Zusammenhang mit den Bekenntnissen und den gegenwärtigen Lebensäußerungen der Kirche fragt. Die daraus erwachsene Intention für die Predigt ist herauszuarbeiten. Dabei können Analysen charakteristischer Predigten aus der Predigtgeschichte sinnvoll sein.
    3. eine Erschließung der Hörersituation innerhalb der Gegebenheiten der Gemeinde. Dabei sollen unterschiedliche Zielgruppen in den Blick kommen und die pastorale Erfahrung des Predigers Berücksichtigung finden.
    4. eine Erwägung verschiedener Möglichkeiten, den Text zu vergegenwärtigen (Verwendung von sprachlichen Bildern, Vergleichen von literarischen Texten, ggf. Einsatz von Medien). Die im Blick auf die Predigt gefällten Entscheidungen sind zu begründen.
    5. Überlegungen zu Aufbau und Gedankenführung der Predigt (dialogischer Charakter, Gliederung, Übersichtlichkeit, Anschaulichkeit, Behaltbarkeit).
    6. liturgische Überlegungen, die die Predigt in das Ganze des Gottesdienstes einbeziehen. Dabei soll der agendarische Zusammenhang oder die Stellung der Predigt in einem thematischen Gottesdienst, Familiengottesdienst o. ä.. skizziert werden. Die Bedeutung des Kirchenjahres, der Bezug zu Lesungen und Gebeten im Gottesdienst sind darzulegen; die Wahl des Predigtliedes ist zu begründen.
  2. eine wörtlich ausgearbeitete Predigt, deren Aufbau durch Abschnitte kenntlich gemacht werden soll.
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3. Unterrichtsentwurf

Gegenstand des Unterrichtsentwurfs ist ein thematischer Aspekt aus einem Themenbereich für den Kirchlichen Unterricht. Er soll für eine Unterrichtsgruppe in der Vikariatsgemeinde angefertigt werden und bisherige Unterrichtserfahrungen verarbeiten.
Die Unterrichtsplanung kann mit der Besinnung über die Unterrichtssituation oder mit der theologischen Reflexion beginnen. Als konkreter Inhalt ist vom Unterrichtenden ein Beispiel aus der Bibel oder der Wirkungsgeschichte des christlichen Glaubens oder der Gegenwart zu wählen.
Die schriftliche Ausarbeitung, muss folgende Elemente enthalten:
1.
Beschreibung der Unterrichtssituation.
Die Ausarbeitung soll den unterrichtlichen Rahmen, die Unterrichtsgruppe und bisherige Erfahrungen der bzw. des Unterrichtenden mit der Unterrichtsgruppe berücksichtigen. Dabei müssen insbesondere jene Faktoren Beachtung finden, die Konsequenzen für die Unterrichtsplanung haben.
2.
Theologische Reflexion des thematischen Aspekts.
Die Ausarbeitung beachtet besonders jene Fragestellungen, die Bedeutung für die unterrichtliche Gestaltung gewinnen. Sie berücksichtigt auch Beziehungen des vorgegebenen thematischen Aspekts zum Themenbereich, dem er entnommen ist, und zu dem Beispiel, das die bzw. der Unterrichtende gewählt hat.
3.
Didaktische Konsequenzen.
Die Ausarbeitung verknüpft die Einsichten aus den vorangehenden Arbeitsschritten. Sie führt zu begründeten Entscheidungen für den Unterricht. Dabei muss der Zusammenhang der Einzelstunde mit der Unterrichtseinheit deutlich werden. In die didaktischen Überlegungen fließt die Auseinandersetzung mit dem in Geltung befindlichen Lehrplan ein. Folgende Elemente sind besonders zu beachten:
3.1
Im Blick auf die Unterrichtseinheit:
  • gegenwärtige und zukünftige Bedeutung des thematischen Aspekts für ein verantwortliches Christsein der Konfirmandinnen und Konfirmanden im persönlichen Leben in Kirche und Gesellschaft.
  • Konzentration des thematischen Aspekts auf exemplarische Inhalte.
  • Formulierung der Lehrabsichten der bzw. des Unterrichtenden.
  • Skizzierung der Unterrichtseinheit mit Angaben über ihren Aufbau, Themen und Ziele der Stunden.
3.2
Im Blick auf die Unterrichtsstunde:
  • Entfaltung des gewählten Beispiels im Blick auf die Unterrichtsgruppe.
  • Begründung der ausgewählten Medien, Methoden und Sozialformen sowie ihrer Abfolge und Zuordnung.
  • Formulierung des Lernziels.
  • Schematische Skizze der Unterrichtsstunde mit:
    Lernschritten und ihrer ungefähren Dauer, geplantem Verhalten der bzw. des Unterrichtenden und vermutetem Verhalten der Konfirmandinnen und der Konfirmanden (Impulse, Arbeitsaufträge usw.).
  • Texte, Bilder, Zeichnungen, Tabellen und Übersichten, die in der Unterrichtsstunde Verwendung finden, sollen der Arbeit beigefügt werden.
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II. Zur schriftlichen Form

  1. Die Prüfungsarbeiten müssen auf mit Seitenzahlen versehenen weißen DIN-A4-Blättern einseitig in Maschinenschrift geschrieben sein. Je Seite sind 40 Zellen mit je maximal 60 Anschlägen zugelassen. Der freie Rand soll 7 cm betragen.
    Den Prüfungsarbeiten können Anmerkungen in einem Beiheft angefügt werden. Prüfungsarbeit und Beiheft müssen einzeln gebunden sein. Die vorgeschriebene Seitenzahl ist zu beachten (siehe §§ 32-34 der Prüfungsordnung).3#Die Seitenzahl der Anmerkungen zuzüglich etwaiger Anlagen darf die Seitenzahl der Arbeit nicht überschreiten. Über die vorgeschriebene Seitenzahl hinausgehende Arbeiten können zurückgewiesen werden. Der Versuch, durch willkürliche Abkürzungen o. ä.. Raum zu gewinnen, ist nicht zulässig.
  2. Jeder Hausarbeit ist eine eigenhändig unterschriebene Erklärung mit folgendem Wortlaut vorzuheften:
    „Ich versichere, dass ich diese Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und die benutzte Literatur vollständig angegeben habe.
    Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken entnommen sind, habe ich unter Angabe der Quellen kenntlich gemacht.“
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III.

Diese Richtlinien treten am 1. September 1981 in Kraft.4#

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1 ↑ Jetzt § 10 Ausführungsgesetz zum Pfarrer-Ausbildungsgesetz der EKU (Nr. 516).
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2 ↑ Jetzt Ordnung für die Erste und Zweite Theologische Prüfung (Nr. 520).
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3 ↑ Jetzt Ordnung für die Erste und Zweite theologische Prüfung (Nr. 520).
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4 ↑ Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten in der ursprünglichen Fassung.