.Beitrags- und Gebührenordnung der
§ 1
§ 2 
§ 3
§ 4
§ 5
        
      Beitrags- und Gebührenordnung der
Hochschule für Kirchenmusik Herford
Vom 23. Januar 2018
(KABl. 2018 S. 63)
####Auf Grund von § 17 der Satzung der Hochschule für Kirchenmusik1# beschließt das Landeskirchenamt am 23. Januar 2018 folgende Ordnung:
#§ 1
Geltungsbereich
Diese Beitrags- und Gebührenordnung gilt für alle an der Hochschule für Kirchenmusik Herford angebotenen Studiengänge.
#§ 2 
Inhalt, Höhe und Fälligkeit
			(
			1
			)
		 1 Die Gebühr für die Aufnahmeprüfung beträgt 35 €.  2 Sie wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.  3 Eine Erstattung erfolgt nur, falls die Hochschule die Zulassung zur Aufnahmeprüfung ablehnt.
			(
			2
			)
		 1 Die Immatrikulationsgebühr für die berufsqualifizierenden Bachelor- und Masterstudiengänge gemäß § 1 Absatz 1 und § 2 Nummer 1 und 2 Studien- und Prüfungsordnung für Kirchenmusikstudiengänge beträgt 50 € und wird spätestens mit der Immatrikulation fällig.  2 Sie ist nur einmalig zu entrichten.  3 Gaststudierende entrichten die Immatrikulationsgebühr ebenfalls.  4 Die Zulassungsgebühr bei erstmaliger Zulassung zur Wahrnehmung anderer Studienangebote als nach Satz 1 (Weiterbildungsangebote) beträgt 50 €.
			(
			3
			)
		 1 Die Rückmeldegebühr beträgt 15 €.  2 Sie wird bei Rückmeldung fällig, unabhängig davon, welches Ausbildungsangebot der oder die Studierende in Anspruch nimmt. 
			(
			4
			)
		 Die berufsqualifizierenden Bachelorstudiengänge Evangelische Kirchenmusik Klassisch bzw. Popular und der Masterstudiengang Kirchenmusik Klassik sind abgesehen von den Gebühren nach den Absätzen 1 bis 3 und 10 gebührenfrei. 
			(
			5
			)
		 1 Die Studiengebühren für Gaststudierende richten sich nach der Zahl und der Art der belegten Fächer und sind wie folgt gestaffelt:
| Unterrichtsform/ Staffelung der Gebühren | Einzelunterricht | Unterricht in Kleinstgruppe | Unterricht in mittleren und größeren Gruppen | Teilnahme an Vorlesungen | 
| Fach I | 750,00 € | 375,00 € | 225,00 € | 150,00 € | 
| Fach II (80% von Fach I) | 600,00 € | 300,00 € | 180,00 € | 120,00 € | 
| Fach III u. alle weiteren  (60% von Fach I) | 450,00 € | 225,00 € | 135,00 € |  90,00 € | 
 2 Die Gebühren sind für jedes Semester zu entrichten und werden mit der Rückmeldung als Gaststudent oder Gaststudentin fällig.  3 Werden Fächer unterschiedlicher Unterrichtsformen belegt, werden für die Berechnung der Gebühren zunächst alle in Einzelunterricht erteilten Fächer berücksichtigt, gefolgt von den übrigen Fächern in folgender Reihenfolge: Unterricht in Kleinstgruppen, Unterricht in mittleren und größeren Gruppen und Teilnahme an Vorlesungen. 
			(
			6
			)
		 Für Kontaktstudierende und für Studierende in einem Ergänzungsstudium gemäß § 1 Absatz 6 der Studien- und Prüfungsordnung für Kirchenmusikstudiengänge gilt Absatz 5 sinngemäß. 
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			7
			)
		 Für Jungstudierende gilt Absatz 5 sinngemäß mit der Maßgabe, dass sich alle unterrichtsformbezogenen Gebühren um 10 Prozent ermäßigen. 
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			8
			)
		 Für Gasthörende gilt in den Fächern, zu denen sie gemäß § 1 Absatz 5 der Studien- und Prüfungsordnung für Kirchenmusikstudiengänge zugelassen werden können, Absatz 5 sinngemäß. 
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			9
			)
		 1 Die Studiengebühr für die Weiterbildungsangebote mit dem Ziel der Künstlerischen Reifeprüfung oder des Konzertexamens beträgt 900 € pro Semester.  2 Soweit Studierende sich gleichzeitig in einem berufsqualifizierenden Bachelor- oder Master-Studiengang befinden, ermäßigt sich die Gebühr nach Satz 1 auf 450 €. 
			(
			10
			)
		 1 Die Prüfungsgebühr beträgt 50 € und wird mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung fällig.  2 Sofern die Abschlussprüfung wiederholt wird, ist die Prüfungsgebühr erneut fällig
#§ 3
Semesterticket
Die Kosten des Semestertickets werden pro Semester auf alle immatrikulierten Studierenden – auch Gaststudierende – umgelegt.
#§ 4
Änderungen dieser Ordnung
Das Landeskirchenamt kann diese Gebührenordnung auf Vorschlag des Kuratoriums ändern.
#§ 5
Inkrafttreten
 1 Diese Ordnung tritt am 1. April 2018 in Kraft.  2 Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührenordnung der Hochschule für Kirchenmusik Herford vom 1. März 2011 außer Kraft.  3 Sind Gebühren mit der Immatrikulation, Zulassung oder Rückmeldung fällig, so sind für das Sommersemester 2018 bereits die Gebühren nach dieser Ordnung zu erheben und zu entrichten.