.§ 1
§ 23#
Geltungszeitraum von: 19.10.2011
Geltungszeitraum bis: 31.01.2012
Arbeitsrechtsregelung über vorübergehende Abweichungen von kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen in der Evangelische Krankenhaus GmbH Dortmund
Vom 19. Oktober 2011
(KABl. 2011 S. 268)
####§ 1
Vorübergehende Maßnahmen
1 Abweichend von § 19 Absatz 4 BAT-KF1# bzw. MTArb-KF2# wird die Jahressonderzahlung für die Mitarbeitenden des Evangelischen Krankenhauses Bethanien in Dortmund sowie für die Mitarbeitenden des Evangelischen Krankenhauses Lütgendortmund in Dortmund nicht mit dem Tabellenentgelt für November 2011 ausgezahlt. 2 Die einbehaltene Jahressonderzahlung wird bis spätestens 16. Januar 2012 ausgezahlt, sofern nicht bis zu diesem Termin durch eine weitere Arbeitsrechtsregelung etwas anderes bestimmt wird.
#§ 23#
Inkrafttreten
Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 19. Oktober 2011 in Kraft.