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Geltungszeitraum von: 19.10.2011

Geltungszeitraum bis: 31.01.2012

Arbeitsrechtsregelung über vorübergehende Abweichungen von kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen in der Evangelische Krankenhaus GmbH Dortmund

Vom 19. Oktober 2011

(KABl. 2011 S. 268)

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§ 1
Vorübergehende Maßnahmen

Abweichend von § 19 Absatz 4 BAT-KF1# bzw. MTArb-KF2# wird die Jahressonderzahlung für die Mitarbeitenden des Evangelischen Krankenhauses Bethanien in Dortmund sowie für die Mitarbeitenden des Evangelischen Krankenhauses Lütgendortmund in Dortmund nicht mit dem Tabellenentgelt für November 2011 ausgezahlt. Die einbehaltene Jahressonderzahlung wird bis spätestens 16. Januar 2012 ausgezahlt, sofern nicht bis zu diesem Termin durch eine weitere Arbeitsrechtsregelung etwas anderes bestimmt wird.
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§ 23#
Inkrafttreten

Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 19. Oktober 2011 in Kraft.

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1 ↑ Nr. 1100.
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2 ↑ Nr. 1300.
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3 ↑ Redaktioneller Hinweis: Die Veröffentlichung im KABl. erfolgte am 30. November 2011.