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Geltungszeitraum von: 01.04.2012

Geltungszeitraum bis: 31.07.2014

Ordnung des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Evangelischen Kirche von Westfalen

Vom 19. Januar 2012

(KABl. 2012 S. 62)

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§ 1
Auftrag und Zugehörigkeit

  1. Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung (IAFW) ist eine unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) im Sinne von Artikel 156 der Kirchenordnung2# und der von der Kirchenleitung erlassenen Grundsätze für die Arbeit der landeskirchlichen Ämter, Dienste und Ausschüsse.
  2. Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung hat den Auftrag
    • zur Fort- und Weiterbildung von Pfarrerinnen und Pfarrern,
    • zur Aus- und Fortbildung von Prädikantinnen und Prädikanten,
    • zur Fort- und Weiterbildung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern in Zusammenarbeit mit den Kirchenmusikverbänden sowie der Hochschule für Kirchenmusik in Herford,
    • zur Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Kindergottesdienst in Zusammenarbeit mit dem Kindergottesdienstverband,
    • zur Qualifikation von anderen Mitarbeitenden für ihre haupt-, neben- und ehrenamtliche Arbeit in der Kirche,
    • zur Durchführung und Organisation der Supervision im Rahmen der Supervisionsordnung,
    • zur Personalberatung bei Veränderungen im beruflichen Kontext und Unterstützung von Maßnahmen der Personalentwicklung,
    • zur Beratung und Unterstützung von Kirchenleitung, Kreissynodalvorständen, Presbyterien und sonstigen kirchlichen Gruppen in Fragen von Gottesdienst und Kirchenmusik und anderen praktisch-theologischen Themen.
  3. Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung kooperiert mit den anderen Instituten, Ämtern und Einrichtungen der EKvW, mit den gemeinsamen Diensten der Kirchenkreise und Gestaltungsräume und den Trägerkirchen des Gemeinsamen Pastoralkollegs. Im Rahmen des Konzeptes für die pastorale Aus- und Fortbildung arbeitet es mit dem Seminar für pastorale Ausbildung in Wuppertal zusammen.
  4. Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung arbeitet landes- und bundesweit mit den vergleichbaren Einrichtungen der evangelischen Landeskirchen und der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie der Katholischen (Erz-)Bistümer zusammen. Es pflegt den Kontakt zu internationalen Bildungseinrichtungen im Rahmen der ökumenischen Beziehungen der EKvW.
  5. Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung ist eine gemeinnützige Einrichtung und dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und kirchlichen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Es ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung dürfen nur für die in dieser Ordnung festgelegten Zwecke verwendet werden.
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§ 2
Bereiche

  1. Die laufende Arbeit des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung wird in den Bereichen geleistet. Diese handeln nach Vorgaben von Konzeption und Zielvereinbarungen (§ 6).
  2. Die Bereiche des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung sind im Einzelnen:
    • Arbeitsstelle Gottesdienst und Kirchenmusik (mit Prädikantinnen und Prädikanten, Kirche mit Kindern),
    • Gemeinsames Pastoralkolleg,
    • Supervision,
    • Agentur für Personalberatung und Personalentwicklung,
    • Integraler Bestandteil ist das Gemeinsame Pastoralkolleg. Das Nähere regelt der Kirchenvertrag über dessen Errichtung vom 18. Juni 20093#.
Die Arbeit erfolgt sowohl nach Bereichen oder Zielgruppen getrennt als auch in gemeinsamen Projekten und Kooperationen.
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§ 3
Interne Organisation und Aufbau

Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung erfüllt seine Aufgaben in folgender Organisationsstruktur:
  • Institutsleitung (§ 4),
  • Bereichsleitung (§ 4),
  • Institutskonferenz (§ 5),
  • Bereiche (§ 2).
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§ 4
Institutsleitung/Bereichsleitung

  1. Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung wird von der Leiterin oder dem Leiter geleitet.
  2. Die Leiterin oder der Leiter des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung ist verantwortlich für die Durchführung der Aufgaben des Instituts im Rahmen der Institutsordnung und übt unbeschadet der Zuständigkeiten der Landeskirchenämter die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden aus. Sie oder er führt Jahresdienstgespräche mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts. Sie oder er ist zuständig für die Konzeptionsentwicklung, den Haushalt sowie für die Geschäftsführung, Personalführung und Organisationsentwicklung des Instituts.
  3. Die Institutsleitung verantwortet die Arbeit gegenüber Kirchenleitung und Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen.
  4. Die Institutsleitung vertritt unbeschadet der Zuständigkeiten von Kirchenleitung und Landeskirchenamt das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung nach außen.
  5. Der Bereich Gemeinsames Pastoralkolleg wird nach den Regelungen des Kirchenvertrages4# geleitet. Seine Leitung ist an der Institutsleitung beteiligt.
  6. Die Bereichsleitungen vertreten unbeschadet der Gesamtverantwortung der Institutsleitung ihre jeweiligen Bereiche nach außen.
  7. Die Institutsleitung beteiligt zur Koordination der Arbeit die Vertreterinnen und Vertreter der Bereiche in regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen.
  8. Weitere Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.
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§ 5
Institutskonferenz

  1. Die Institutskonferenz setzt sich aus dem Kollegium der Dozentinnen und Dozenten zusammen.
  2. Weitere Konferenzen und Begleitgremien können durch die Geschäftsordnung eingerichtet werden.
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§ 6
Konzeption und Zielvereinbarungen

  1. Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung formuliert im Rahmen seines Auftrages (§ 1 Nummer 2) Ziele und Grundsätze seiner Arbeit.
  2. Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung entwickelt die Konzeption seiner Arbeit und Dienstleistungen. Es formuliert jährliche Zielvereinbarungen für das Institut und in den Bereichen und überprüft regelmäßig deren Umsetzung.
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§ 7
Qualitätssicherung

Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung entwickelt in Absprache mit dem Landeskirchenamt Standards zur Qualitätsbestimmung und -sicherung seiner Dienstleistungen und Bildungsangebote.
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§ 8
Außendarstellung

Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung stellt sich nach außen als „Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Evangelischen Kirche von Westfalen“ dar. Dabei kann der jeweilige Bereich (Gemeinsames Pastoralkolleg, Arbeitsstelle Gottesdienst und Kirchenmusik, Supervision oder Agentur für Personalberatung und Personalentwicklung) benannt werden.
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§ 9
Geschäftsordnung

Das Landeskirchenamt ordnet die Geschäfte des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung durch eine Geschäftsordnung.
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§ 105#
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

  1. Diese Ordnung tritt am 1. April 2012 in Kraft.
  2. Gleichzeitig tritt die Ordnung des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 22. Mai 2003 außer Kraft.

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1 ↑ Die Inhaltsübersicht ist nicht Bestandteil dieser Ordnung.
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2 ↑ Nr. 1.
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3 ↑ Nr. 545.
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4 ↑ Siehe Nr. 545ff..
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5 ↑ Redaktioneller Hinweis: Die Veröffentlichung im KABl. erfolgte am 31. März 2012.