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Erläuterungen zu § 7 EKD-Loyalitätsrichtlinie

Dezernat 34 (Juhl)

Stand: 01.11.2017

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Auszug aus der nichtamtlichen Begründung der EKD

Die Neufassung der Richtlinie tritt für die Evangelische Kirche in Deutschland und ihr Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 1. Januar 2017 in Kraft. Für die Gliedkirchen tritt sie zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die jeweilige Gliedkirche der Richtlinie zugestimmt hat bzw. die Gliedkirche den Inhalt der Richtlinie in ihr Recht transformiert hat.
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