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Ausgabe 9Bielefeld, 30. September 2020
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Bekanntmachungen
Nr. 32Kirchlicher Dienst an Urlaubsorten im europäischen Ausland
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bietet auch im Jahr 2021 Urlaubsseelsorge im europäischen Ausland an.
Kirchen und Gemeinden in den Urlaubsländern sind darauf angewiesen, dass beauftragte Pfarrerinnen und Pfarrer aus den Gliedkirchen der EKD diesen ökumenisch orientierten Dienst an deutschsprachigen Urlauberinnen und Urlaubern wahrnehmen.
Die Chancen und Möglichkeiten freizeitorientierter kirchlicher Arbeit im ökumenischen Kontext sind erheblich. Um sie zu nutzen, sind dafür seitens der Urlaubspfarrerinnen und -pfarrer Beweglichkeit, Aufgeschlossenheit und die Fähigkeit erforderlich, sich einfühlsam auf Gottesdienste einzustellen, an denen nicht nur Gäste aus Deutschland, sondern auch Menschen unterschiedlicher Konfessionen aus verschiedenen Ländern teilnehmen.
Die Erfahrungen aus diesem Bereich strahlen in die Gemeinden zurück. Auch die Heimatkirche ist den Anforderungen, die aus unserer mobilen Gesellschaft erwachsen, ausgesetzt. Erlebnisse und Erfahrungen aus der Urlaubsseelsorge geben neue Impulse für den parochialen Dienst.
Interessierte Pfarrerinnen und Pfarrer werden gebeten, ihre Bewerbungen mit dem hierfür vorgesehenen Vordruck möglichst frühzeitig über die Superintendentin oder den Superintendenten an das Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld, zu richten. Vordrucke sind im Landeskirchenamt erhältlich.
Die Urlaubspfarrerinnen und -pfarrer tragen die Kosten für die Hin- und Rückfahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst. Sie erhalten ein pauschales Entgelt in Höhe von 40 Euro/Tag an allen Einsatzorten.
Insgesamt wird ein Sonderurlaub von 14 Kalendertagen bei einer Dienstzeit von vier Wochen gewährt. Der Sonderurlaub ist bei der Superintendentin oder beim Superintendenten zu beantragen. Für mehrmonatige Beauftragungen gilt eine Sonderregelung.
Das Kirchenamt der EKD hat daher gebeten, folgende Liste zu veröffentlichen:
Liste der Einsatzorte, in denen im Jahr 2021
ein kirchlicher Dienst im europäischen Ausland
vorgesehen ist (Änderungen vorbehalten)
ein kirchlicher Dienst im europäischen Ausland
vorgesehen ist (Änderungen vorbehalten)
Dänemark | |
Blåvand und Henne Strand/Westjütland | Mitte Juni bis September |
Hune/Nordjütland | Juli und August |
Hvide Sande/Nordjütland | Juli |
Kongsmark/Rømø | Juli und August |
Marielyst/Falster | Juli und August |
Nordby/Fanø | Juli bis Anfang September |
Poulsker/Bornholm | Juli und August |
Frankreich | |
Insel Oléron | Juli und August |
Griechenland | |
Insel Rhodos An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Italien | |
Brixen und Bruneck | Weihnachten/Neujahr, Ostern, Juli bis September |
Gardone | Mitte Juli bis August |
Ischia | Ostern bis Juni, September und Oktober |
Lazise und Bardolino/Gardasee | Juni bis September |
Sulden/Südtirol | Ostern, Mitte Juli bis Mitte September |
Litauen | |
Klaipeda An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juni bis August |
Niederlande | |
Cadzand/Zeeland | Ostern, Juli und August |
Callantsoog/Nordholland | Juli bis Mitte August |
Groet, Gemeinde Schoorl/Nordholland | Juli bis Mitte August |
Oostkapelle/Zeeland | Ostern, Juli und August |
Renesse/Zeeland | Ostern, Juli und August |
Insel Texel/Westfriesland | Juli und August |
Zoutelande/Zeeland | Juli und August |
Österreich | |
Burgenland | |
Bad Tatzmannsdorf An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Neusiedl am See und Gols An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Modellregion Neusiedlersee-Rosalia An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli bis September |
Kärnten | |
Bad Kleinkirchheim und Wiedweg An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Feld am See und Afritz am See An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Modellregion Gailtal-Lesachtal-Weißensee An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Januar bis Mitte Februar |
Gmünd und Fischertratten An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli oder August |
Hermagor und Watschig/Pressegger See An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Maria Wörth/Wörthersee An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli oder August |
Millstatt/Millstätter See An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Mitte Juli bis Anfang September |
Obervellach und Mallnitz An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Modellregion Ossiacher See-Gerlitzen Alpe An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli bis September |
Pörtschach und Moosburg/Wörthersee | Juli oder August |
Techendorf/Weißensee An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juni bis September |
Velden und Wernberg/Wörthersee | Juli und August |
Niederösterreich | |
Baden bei Wien An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juni bis September |
Mitterbach am Erlaufsee An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | August |
Oberösterreich | |
Attersee | Juli und August |
Modellregion Inneres Salzkammergut An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli bis September |
Mondsee | Juli und August |
St. Wolfgang/Wolfgangsee | Juli bis September |
Salzburg | |
Bad Gastein und Bad Hofgastein | Juli und August |
Mittersill An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli bis September |
Zell am See | Juli bis September |
Steiermark | |
Ramsau am Dachstein An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Ende Januar und Februar, Mitte Juli bis Anfang September |
Tirol | |
Ehrwald und Reutte An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli oder August |
Jenbach und Umgebung An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Kitzbühel An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Februar, Juli bis Anfang September |
Kufstein/Thiersee und Wörgl An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Lienz und Umgebung An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli bis September |
Mayrhofen und Fügen | Juli oder August |
Seefeld und Telfs | Mitte Januar bis Ende Februar |
Vorarlberg | |
Bregenz/Bodensee An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Polen | |
Giżycko/Masuren An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Ende Mai (Pfingsten) bis Mitte September |
Rumänien | |
Fogarasch/Ostsiebenbürgen An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juni bis September |
Schweden | |
Mariannelund/Småland An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli bis Mitte August |
Zur Vorbereitung auf die Urlaubsseelsorge lädt das Kirchenamt der EKD die mit der Urlaubsseelsorge beauftragten Pfarrerinnen und Pfarrer zu einer eintägigen Veranstaltung ins Michaeliskloster nach Hildesheim ein. Aufgeteilt nach Urlaubsregionen findet die Tagung in der Zeit vom 19. bis 23. April 2021 statt.
Gern möchten wir auch auf unsere Ausschreibungen zur Langzeitseelsorge im weltweiten Ausland 2021/2022 hinweisen unter dem Link www.ekd.de/Urlaubsseelsorge-23739.htm.
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Nr. 33Hausarbeitsthemen und Klausurarbeiten
Im Rahmen der Ersten Theologischen Prüfung – Herbst 2020 – wurden für die Klausuren und die Praktisch-theologische Hausarbeit folgende Themen gegeben:
Klausurarbeiten
Altes Testament
Die Offenbarung des göttlichen Namens und die Bedeutung des Jhwh-Namens in der alttestamentlichen Theologie.
Zu übersetzen ist Exodus 3,12–14.
Zu übersetzen ist Exodus 3,12–14.
Neues Testament
- Die Christologie des Markusevangeliums.
Zu übersetzen ist Markus 8,29–32a. - Das Selbstverständnis des Paulus als Apostel Jesu Christi.
Zu übersetzen ist 1 Korinther 9,1–6.
Kirchengeschichte
Huldrych Zwingli und die Reformation in Zürich.
Systematische Theologie
Stellen Sie die Begründung und Bedeutung der christlichen Lehre von der Dreieinigkeit Gottes dar und erläutern Sie ihre Aktualität.
Praktische Theologie
- „Kasualien sind gottesdienstliche Handlungen von individueller Beziehung in der evangelischen Kirche.“ (Eduard Meuß, 1892)
Erläutern Sie ausgehend von dieser Definition Aufgabe und Fachgeschichte der Kasualientheorie und präsentieren Sie exemplarisch eine Herausforderung der Kasualienpraxis der Gegenwart und deren praktisch-theologische Reflexion. - Hohes Lebensalter als Chance und Herausforderung.
Diskutieren Sie diakonische, seelsorgliche und religionspädagogische Aspekte.
Praktisch-theologische Hausarbeit
Predigt
3. Sonntag nach Epiphanias.
Apostelgeschichte 10,21–35.
Apostelgeschichte 10,21–35.
Unterrichtsentwurf
Konzipieren Sie eine Unterrichtsstunde, eingeordnet in eine Unterrichtsreihe, für die Jahrgangsstufen 5/6 des Gymnasiums zum Inhaltsfeld 5 („Zugänge zur Bibel“) mit dem inhaltlichen Schwerpunkt „Die Bibel – Geschichte, Aufbau und Bedeutung“.
Berücksichtigen Sie bei der Erarbeitung die konkretisierten Kompetenzerwartungen des Inhaltsfeldes.
https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplan/201/g9_er_klp_ 3414_2019_06_23.pdf
Personalnachrichten
Nr. 34Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen
Ordinationen
Pfarrer Steffen Pogorzelski am 23. August 2020 in Lüdenscheid,
Pfarrerin Katharina Wortmann am 23. August 2020 in Espelkamp.
Berufungen in den Probedienst
Zum 1. Oktober 2020 als Pfarrerin im Probedienst/Pfarrer im Probedienst:
Larissa Hachmann-Figgen
Stefan Hinsel
Alexander Jasczyk
Jan Lübking
Stefan Prill
Sebastian Renkhoff
Sebastian Stussig
Kira Weweler
Berufungen
Pfarrerin Saskia Karpenstein zur Superintendentin und Inhaberin der für die Superintendentin bestimmten Pfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Recklinghausen,
Pfarrer Dr. Dirk Klute zum Pfarrer in die 28. landeskirchliche Pfarrstelle für „Psychiatrieseelsorge und Seelsorge im Maßregelvollzug an der LWL-Klinik Lengerich“,
Pfarrer Dr. Olaf Reinmuth zum Superintendenten und Inhaber der für den Superintendenten bestimmten Pfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Herford,
Pfarrerin Inga Sanne Schönfeld zur Pfarrerin der 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Borghorst-Horstmar, Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken,
Pfarrerin Anke Thimm zur Pfarrerin in die 21. landeskirchliche Pfarrstelle für „Psychiatrieseelsorge und Seelsorge im Maßregelvollzug an der LWL-Klinik Dortmund“,
Pfarrer Peter Wevelsiep zum Pfarrer in die 22. landeskirchliche Pfarrstelle für „Psychiatrieseelsorge und Seelsorge im Maßregelvollzug an der LWL-Klinik Hemer“.
Beurlaubungen
Pfarrerin Anja Helen Bierski, 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Volmerdingsen-Wittekindshof, Ev. Kirchenkreis Vlotho, infolge Übernahme eines Dienstes als Pfarrerin der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hage, Kirchenkreis Norden, Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, mit Wirkung vom 1. November 2020 bis auf Weiteres (§ 70 PfDG.EKD),
Pfarrerin Martina Korporal, Ev. Kirchenkreis Tecklenburg, infolge Übernahme eines Dienstes als Pfarrerin bei der Evangelisch-reformierten Kirche mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 (§ 70 PfDG.EKD),
Pfarrerin Dr. Katrin Stückrath, 3. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Horstmar-Preußen, Ev. Kirchenkreis Dortmund, infolge Übernahme eines Dienstes bei der Ev. Kirche Hessen-Nassau mit Wirkung vom 1. September 2020 bis zum Ablauf des 31. August 2022 (§ 70 PfDG.EKD).
Entlassungen auf eigenen Antrag
Pfarrer Lothar Schulte, zurzeit beurlaubt, mit Ablauf des 28. Mai 2020.
Ruhestand
Pfarrer Thomas Braun, 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hemer, Ev. Kirchenkreis Iserlohn, zum 1. November 2020,
Pfarrer Dr. Matthias Haudel, Ev. Kirchenkreis Soest-Arnsberg, zum 1. November 2020,
Pfarrerin Ulrike Krüger, 1. Pfarrstelle der Ev. Apostel-Kirchengemeinde Münster, Ev. Kirchenkreis Münster, zum 1. November 2020,
Pfarrer Hubert Matthes, 10. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Bielefeld, zum 1. November 2020,
Pfarrer Berthold Schneider, 3. Pfarrstelle der Ev. Emmaus-Kirchengemeinde Senne, Ev. Kirchenkreis Gütersloh, zum 1. November 2020,
Pfarrerin Dr. Ellen Strathmann-von Soosten, 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Bochum-Wiemelhausen, Ev. Kirchenkreis Bochum, zum 1. November 2020.
Todesfälle
Pfarrer i. R. Peter Jendral, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Crange-Wanne, Ev. Kirchenkreis Herne, am 18. August 2020 im Alter von 64 Jahren,
Pfarrer i. R. Jürgen Peters, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Dortmund-Berghofen, Ev. Kirchenkreis Dortmund, am 21. August 2020 im Alter von 83 Jahren,
Pfarrer i. R. Richard Pothmann, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Bad Driburg, Ev. Kirchenkreis Paderborn, am 9. August 2020 im Alter von 78 Jahren,
Pfarrer i. R. Dr. Clark Seha, zuletzt Pfarrer der Ev.-Luth. Bodelschwingh-Kirchengemeinde Bielefeld, Ev. Kirchenkreis Bielefeld, am 11. Juli 2020 im Alter von 82 Jahren,
Pfarrer i. R. Karl-Theo Siebel, zuletzt Pfarrer und Direktor des Pädagogischen Instituts der Ev. Kirche von Westfalen, am 31. Juli 2020 im Alter von 94 Jahren,
Pfarrer i. R. Dr. Rudolf Vandré, zuletzt Pfarrer des Ev. Kirchenkreises Siegen, am 15. August 2020 im Alter von 89 Jahren,
Pfarrer i. R. Horst Ziemann, Brüderpfarrer der diakonischen Brüder- und Schwesternschaft der Diakonischen Einrichtung Wittekindshof, am 17. August 2020 im Alter von 88 Jahren.
Wahlbestätigungen
Folgende Wahlen der Kreissynode des Ev. Kirchenkreises Halle im Umlaufverfahren „Praktischer Konsens“:
Pfarrer Walter Hempelmann zum Superintendenten des Ev. Kirchenkreises Halle,
Pfarrer Dirk Leiendecker zum Assessor des Ev. Kirchenkreises Halle,
Pfarrerin Susanne Absolon zur Stellvertreterin des Assessors des Ev. Kirchenkreises Halle.
Folgende Wahl der Kreissynode des Ev. Kirchenkreises Herford am 19. August 2020:
Pfarrer Dr. Olaf Reinmuth zum Superintendenten des Ev. Kirchenkreises Herford.
Folgende Wahl der Kreissynode des Ev. Kirchenkreises Recklinghausen am 20. Juni 2020:
Pfarrerin Saskia Karpenstein zur Superintendentin des Ev. Kirchenkreises Recklinghausen.
Stellenangebote
Nr. 35Pfarrstellen
Landeskirchliche Pfarrstelle für Seelsorge in Psychiatrie und Forensik
Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) sucht für die 23. landeskirchliche Pfarrstelle für Seelsorge in Psychiatrie und Forensik
eine Pfarrerin/einen Pfarrer.
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Berufung des Landeskirchenamtes für zunächst acht Jahre zum 1. Februar 2021. Eine Verlängerung ist möglich.
Die zu besetzende Pfarrstelle umfasst die Seelsorge in der LWL-Klinik Dortmund und ihren angegliederten Einrichtungen und Standorten, der LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie Dortmund – Wilfried-Rasch-Klinik und der LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne mit einem Stellenumfang von 100 %.
Die Seelsorge in der LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne wird nach längerer Vakanz der evangelischen Seelsorge neu aufgebaut (50 % des Stellenumfangs).
Die Pfarrstelle an der LWL-Klinik Dortmund und der LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie Dortmund – Wilfried-Rasch-Klinik ist als Ergänzung der bereits bestehenden und besetzten vollen Pfarrstelle neu eingerichtet (50 % des Stellenumfangs).
Die evangelische Seelsorge richtet sich insbesondere an Patientinnen und Patienten und deren Angehörige sowie an Mitarbeitende aller Professionen, unabhängig von ihrer formellen oder inneren Bindung an eine Konfession oder Religionsgemeinschaft.
Was wir von Bewerberinnen und Bewerbern erwarten:
- eine fundierte pastoralpsychologische Ausbildung,
- verschiedene seelsorgespezifische Kompetenzen, insbesondere:
- die Fähigkeit, Beziehungen zugewandt und reflektiert wahrzunehmen und zu gestalten,
- theologisches Beurteilungsvermögen und die Fähigkeit, mit Gehalten, Symbolen und Ritualen der christlichen Tradition so umzugehen, dass sie zur Erschließung und Bearbeitung konflikt- und krisenhafter Situationen beitragen,
- die Fähigkeit, sich auf Menschen mit unterschiedlichem religiösen oder kulturellen Hintergrund einzustellen und ggf. Unterstützung aus deren Umfeld hinzuzuziehen,
- Feldkompetenz hinsichtlich der Gestaltung von tragfähigen Beziehungen und einer angemessenen Regulierung von Nähe und Distanz mit psychisch belasteten, akut oder chronisch gestörten Patientinnen und Patienten,
- Anknüpfen an ein christliches Menschenbild,
- institutionelle Kompetenzen, insbesondere:die Fähigkeit, Auftrag, Aufgaben und Rolle als Seelsorgerin oder Seelsorger in einer Psychiatrie/forensischen Klinik mit anderen Berufsgruppen ins Gespräch zu bringen und interdisziplinäre Zusammenarbeit zu entwickeln und zu gestalten,
- die Fähigkeit, auf der Basis einer inneren Balance und fachlicher Reflexionsfähigkeit mit Belastungen, Herausforderungen und Grenzen umzugehen,
- den Erwerb einer spezifischen Feldkompetenz und von Grundkenntnissen
- über psychiatrische Krankheitsbilder und -verläufe und deren medizinisch-therapeutische Behandlung,
- der Strukturen und Arbeitsweisen der Institution Klinik der Psychiatrie und des Maßregelvollzugs und der verschiedenen Professionen sowie über Zusammenhänge im Gesundheitswesen,
- über Patientenrechte in der Institution Klinik der Psychiatrie und des Maßregelvollzugs,
- die Fähigkeit zur ethischen Beratung, auch im Kontext interprofessioneller ethischer Fallbesprechungen,
- Bereitschaft zur Arbeit in einem engagierten ökumenischen Seelsorgeteam und zu vernetztem Arbeiten,
- Bereitschaft zur Wahrnehmung der Rufbereitschaft auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten,
- Wahrnehmung von Supervision der eigenen Seelsorgepraxis,
- Bereitschaft zu regelmäßiger Fortbildung und zur Teilnahme am Fachkonvent.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die EKvW hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Den Bewerbungen von Frauen sehen wir mit besonderem Interesse entgegen.
Auskünfte zu der Pfarrstelle erteilen
Pfarrer Ralf Radix
Tel.: 0521 594-106
E-Mail: Ralf.Radix@ekvw.de
Tel.: 0521 594-106
E-Mail: Ralf.Radix@ekvw.de
für den Standort Dortmund
Pfarrerin Anke Thimm
Tel.: 0231 4503-3298
E-Mail: Anke.Thimm@lwl.org
Tel.: 0231 4503-3298
E-Mail: Anke.Thimm@lwl.org
Bewerbungen mit Lebenslauf, Motivationsschreiben und für das Arbeitsfeld relevanten Zertifikaten richten Sie bitte bis zum 31. Oktober 2020 an das
Landeskirchenamt
der Evangelischen Kirche von Westfalen
Referat Seelsorge und Beratung
Pfarrer Ralf Radix
Postfach 10 10 51
33510 Bielefeld
der Evangelischen Kirche von Westfalen
Referat Seelsorge und Beratung
Pfarrer Ralf Radix
Postfach 10 10 51
33510 Bielefeld
Berichtigungen
Nr. 36Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen – Berufungen
Die Rubrik „Berufungen“ der Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen Teil II – Ausgabe 7 vom 31. Juli 2020 (KABl. 2020 II Nr. 27, S. 54) ist wie folgt zu berichtigen:
Pfarrer Sebastian Amend zum Pfarrer der 4. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gladbeck, Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten.
Nr. 37Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen – Todesfälle
Die Rubrik „Todesfälle“ der Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen Teil II – Ausgabe 6 vom 30. Juni 2020 (KABl. 2020 II Nr. 24, S. 44) ist wie folgt zu berichtigen:
Pfarrer i. R. Alfred Hermann Wessel, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Emsdetten, Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken, am 12. April 2020 im Alter von 84 Jahren.
H 21098 | Streifbandzeitung | |
Gebühr bezahlt | ||
Herausgeber: | Evangelische Kirche von Westfalen, Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld | |
Postadresse: Postfach 10 10 51, 33510 Bielefeld | ||
Telefon: 0521 594-0, Fax: 0521 594-129; E-Mail: Amtsblatt@lka.ekvw.de | ||
Bankverbindung: KD-Bank eG Münster, IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12, BIC: GENODED1DKD | ||
Redaktion: | Reinhold Huget, Telefon: 0521 594-213, E-Mail: Reinhold.Huget@lka.ekvw.de | |
Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Kerstin.Barthel@lka.ekvw.de | ||
Abonnentenverwaltung: | Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Amtsblatt@lka.ekvw.de | |
Herstellung: | wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld | |
Der Jahresabonnementpreis beträgt 35 € (inklusive Versandkosten); der Einzelpreis beträgt 3,50 € (inklusive Versandkosten). | ||
Alle Ausgaben des Kirchlichen Amtsblattes ab 1953 sind online über das Fachinformationssystem Kirchenrecht www.kirchenrecht-westfalen.de aufrufbar. | ||
Die Kündigung des Jahresabonnements muss schriftlich an das Landeskirchenamt bis zum 15. November eines Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. | ||
Erscheinungsweise: i. d. R. monatlich |