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####§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Gebührenordnung der Musikwerkstatt der Evangelischen Gesamtschule Gelsenkirchen-Bismarck (GOMuWeSt.EGG)
Vom 11. August 2020
(KABl. 2020 I Nr. 67 S. 181)
Auf Grund von § 8 Absatz 2 Satzung der Musikwerkstatt der Evangelischen Gesamtschule Gelsenkirchen2#-Bismarck beschließt das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen folgende Gebührenordnung:
#§ 1
Geltungsbereich
Diese Gebührenordnung gilt für alle an der Musikwerkstatt der Evangelischen Gesamtschule Gelsenkirchen-Bismarck (EGG) angebotenen Unterrichtsveranstaltungen und die zur Nutzung überlassenen Musikinstrumente.
#§ 2
Inhalt, Höhe und Fälligkeit
(
1
)
Die monatlichen Gebühren sind wie folgt gestaffelt:
Unterrichtsform | monatliche Gebühr | monatliche Gebühr für die Nutzung der Musikinstrumente |
Klassen 5 und 6 | 25,00 € | 6,00 € |
Mittel- bis Oberstufe | 30,00 € | 6,00 € |
Erwachsenenkurs | 30,00 € | 6,00 € |
(
2
)
1 Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. 2 Eine Erstattung erfolgt nur, wenn der Unterricht abschließend nicht durchgeführt wird und nicht nachgeholt werden kann. 3 Mit der Anmeldung gehen die Teilnehmenden einen Vertrag mit der „Musikwerkstatt EGG“ ein, der für zwei Jahre verbindlich ist und zur Zahlung der Gebühren gemäß dieser Gebührenordnung verpflichtet.
(
3
)
Für das zur Nutzung überlassene Musikinstrument wird eine monatliche Gebühr erhoben, die der Finanzierung einer Versicherung und der Wartung des Instrumentes dient.
(
4
)
1 Die Gebühren sind monatlich per Dauerauftrag zu entrichten. 2 Bei Zahlungsverzug können zusätzliche Gebühren erhoben werden.
#§ 3
Änderungen dieser Gebührenordnung
Änderungen dieser Gebührenordnung beschließt das Kollegium des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche von Westfalen.
#§ 4
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.