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Geltungszeitraum von: 01.01.2020
Geltungszeitraum bis: 31.12.2020
Erläuterungen zu Artikel 13 und 15 Kirchenordnung
Dezernat 51
Stand: 01.02.2004
###Allgemeines
Folgendes Dokument steht zur Verfügung:
- dazu gehören - Wie man in die Evangelische Kirche (wieder) aufgenommen wird - Information (Stand 02/2004)