.ab 1. Januar 2021
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Rundschreiben des Landeskirchenamtes zur „Lohnsteuerlichen Bewertung der Dienstwohnungen der Geistlichen und der Dienst- und Mietwohnungen der übrigen Bediensteten der Kirchengemeinden“
ab 1. Januar 2021
(Az.: 972.121)
#Folgende Rundschreiben stehen zur Verfügung:
- Rundschreiben Nr. 16/2021 vom 10. Mai 2021 mit folgenden Themen
- Ergänzung zum Rundschreiben Nr. 12/2021 vom 26. April 2021 inklusive geänderter Anlage 1 „Vereinbarung“
- Berücksichtigung des Bewertungsabschlages bei den Einkommenssteuerveranlagung für das Kalenderjahr 2020
- Rundschreiben Nr. 12/2021 vom 26. April 2021 mit folgenden Themen
- Lohnsteuerliche Bewertung der Dienstwohnungen der Geistlichen und der Dienst- und Mietwohnungen der übrigen Bediensteten der Kirchengemeinden für die Zeit vom 01.01.2022 – 31.12.2024
- Berücksichtigung des Bewertungsabschlags bei den Einkommenssteuerveranlagungen für die Kalenderjahre 2020 und 2021 (Hinweis auf unser Rundschreiben Nr. 4/2020)
- Niederschrift über die Besprechung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) mit den Vertreterinnen und Vertretern der katholischen und evangelischen Kirchen am 18.03.2021
- Rundschreiben Nr. 4/2021 vom 28. Januar 2021 mit folgenden Themen
- Steuerliche Informationen zu dem seit 2020 eingeführten Bewertungsabschlag bei von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer verbilligt überlassenem Wohnraum Einkommensteuer 2020 für Steuerpflichtige mit einer Dienstwohnung
Das Rundschreiben Nr. 11/2018 des Landeskirchenamtes „Lohnsteuerliche Bewertung der Dienstwohnungen der Geistlichen und der Dienst- und Mietwohnungen der übrigen Bediensteten der Kirchengemeinden“ vom 15. Juni 2018 (Az.: 972.121) mit der Anlage „Niederschrift über die Besprechung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) mit den Vertreterinnen und Vertretern der katholischen und evangelischen Kirchen am 15.02.2018“ finden Sie hier (Nr. 839.3).