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Geltungszeitraum von: 01.01.2017
Geltungszeitraum bis: 28.02.2022
Erläuterungen zu § 7 VwO.d
Leitungsfeld 9 Recht und Organisation (Dr. Conring/Niebuhr/Huget)
Stand: 20.04.2020
###Allgemeines
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##Vereinbarkeit des Amtes einer Kirchmisterin/eines Kirchmeisters mit dem Vorsitz des Presbyteriums
Aufgrund der besonderen Stellung der Kirchmeisterin oder des Kirchmeisters verbietet es sich, dass diese Funktion mit der eines Vorsitzes im Presbyterium oder mit einer Mitarbeitendentätigkeit verknüpft wird.
Weitere Ausführungen finden Sie in den Erläuterungen zu Artikel 63 KO.
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