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Erläuterungen zu § 28 Geschäftsordnung der Landessynode

Leitungsfeld 9 Recht und Organisation (Dr. Conring/Berg/Huget)

Stand: 01.07.2022

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Allgemeines

Mit der Neunten Änderung der GOLS sind folgende Regelungen in die Geschäftsordnung der Landessynode fest aufgenommen worden:
  1. Anstatt einer schriftlichen Abstimmung sind jetzt geheime Abstimmungen möglich. Mit einem geeigneten Abstimmungstool können geheime Wahlen durchgeführt werden.
  2. Außerhalb von Sitzungen kann in Textform im Wege des Umlaufverfahren abgestimmt werden, wenn mehr als zwei Drittel der Mitglieder zustimmen.
  3. Wahlen sind im Umlaufverfahren nicht zulässig. Die Stimmabgabe kann durch Briefwahl erfolgen.
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