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Ausgabe 10Bielefeld, 31. Oktober 2025
Bekanntmachungen
Nr. 23Kirchlicher Dienst an Urlaubsorten im europäischen Ausland
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bietet auch im Jahr 2026 Urlaubsseelsorge im europäischen Ausland an.
Kirchen und Gemeinden in den Urlaubsländern sind darauf angewiesen, dass beauftragte Pfarrerinnen und Pfarrer aus den Gliedkirchen der EKD diesen ökumenisch orientierten Dienst an deutschsprachigen Urlauberinnen und Urlaubern wahrnehmen.
Die Chancen und Möglichkeiten freizeitorientierter kirchlicher Arbeit im ökumenischen Kontext sind erheblich. Um sie zu nutzen, sind dafür seitens der Urlaubspfarrerinnen und -pfarrer Beweglichkeit, Aufgeschlossenheit und die Fähigkeit erforderlich, sich einfühlsam auf Gottesdienste einzustellen, an denen nicht nur Gäste aus Deutschland, sondern auch Menschen unterschiedlicher Konfessionen aus verschiedenen Ländern teilnehmen.
Die Erfahrungen aus diesem Bereich strahlen in die Gemeinden zurück. Auch die Heimatkirche ist den Anforderungen, die aus unserer mobilen Gesellschaft erwachsen, ausgesetzt. Erlebnisse und Erfahrungen aus der Urlaubsseelsorge geben neue Impulse für den parochialen Dienst.
Ab sofort bittet die EKD darum, dass Sie auf dem neuen Bewerbungsformular zusätzlich vermerken,
- ob Ihnen bereits ein erweitertes Führungszeugnis vorliegt sowie
- ob eine Grundschulung in der Prävention sexualisierter Gewalt absolviert und zertifiziert wurde.
Vor einer Bewerbung werden Sie in jedem Fall um Rücksprache mit dem Kirchenamt der EKD gebeten, entweder per E-Mail oder telefonisch (Referat Tourismusseelsorge, Telefon: +49 511 2796-133, E-Mail: simone.schneider@ekd.de); in einem zweiten Schritt ist dann die Zustimmung Ihrer Landeskirche erforderlich. Formulare sind beim Kirchenamt der EKD erhältlich.
Interessierte Pfarrerinnen und Pfarrer werden gebeten, ihre Bewerbungen mit dem hierfür vorgesehenen Vordruck möglichst frühzeitig über die Superintendentin oder den Superintendenten an das Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld zu richten.
Die Urlaubsseelsorgerinnen und Urlaubsseelsorger tragen die Kosten für die Hin- und Rückfahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst. Sie erhalten ein pauschales Entgelt in Höhe von 40 Euro/Tag an allen Einsatzorten.
Insgesamt wird ein Sonderurlaub von 14 Kalendertagen bei einer Dienstzeit von vier Wochen gewährt. Der Sonderurlaub ist bei der Superintendentin oder beim Superintendenten zu beantragen. Für mehrmonatige Beauftragungen gilt eine Sonderregelung.
Das Kirchenamt der EKD hat daher gebeten, folgende Liste zu veröffentlichen:
Liste der Einsatzorte, in denen im Jahr 2026 ein kirchlicher Dienst im europäischen Ausland vorgesehen ist (Änderungen vorbehalten) | |
Dänemark | |
Henne Strand/Westjütland | Ende Juni bis September |
Hune/Nordjütland | Mitte Juli und August |
Marielyst/Falster | Juli und August |
Nordby/Fanø | 2. Julisonntag bis Mitte September |
Poulsker/Bornholm | Juli und August |
Griechenland | |
Insel Rhodos An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Italien | |
Brixen | Weihnachten, Ostern, Juli bis September |
Cavallino-Lido | Pfingsten, Juli und August |
Gardone/Gardasee | Pfingsten bis Mitte September |
Sanremo An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Mitte Juni bis Mitte September |
Sulden/Südtirol | Ostern, Mitte Juni bis Ende Juli, ca. 19. August bis Anfang September |
Niederlande | Hauptzeit 20. Juli bis 1. September |
Cadzand/Zeeland | Ostern, Mitte Juli bis Mitte August |
Julianadorp und Umgebung/Nordholland | Mitte Juli bis Ende August |
Ouddorp (Insel Goeree-Overflakkee)/Zeeland | Juli und August |
Renesse/Zeeland | Ostern, Juli und August |
Zoutelande/Zeeland | Mitte Juli bis Ende August |
Österreich | |
Burgenland | |
Neusiedl am See und Gols An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Modellregion Neusiedlersee (Rust, Mörbisch, Eisenstadt) An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli bis September |
Kärnten | |
Feld am See und Afritz am See An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | August bis Mitte September |
Hermagor und Watschig/Pressegger See An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Maria Wörth/Wörthersee An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Mitte Juli bis Ende August |
Millstatt und Unterhaus/Millstätter See An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli bis Anfang September |
Modellregion Oberes Gailtal-Lesachtal-Weißensee An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Mitte Januar bis Ende Februar |
Pörtschach und Moosburg/Wörthersee | Juli oder August |
Techendorf/Weißensee An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juni bis September |
Tschöran/Ossiacher See | Juli bis September |
Velden und Wernberg/Wörthersee | Juli und August |
Wiedweg und Bad Kleinkirchheim An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Mitte Juli bis Mitte August |
Niederösterreich | |
Baden bei Wien An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli bis Ende September |
Oberösterreich | |
Attersee und Mondsee An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Modellregion Inneres Salzkammergut An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli bis September |
Salzburg | |
Bad Gastein und Bad Hofgastein | Juli und August |
Mittersill | Juli bis September und Weihnachten |
Zell am See | Juli bis September |
Steiermark | |
Ramsau am Dachstein An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Ende Januar und Februar, Mitte Juli bis Anfang September |
Tirol | |
Jenbach und Umgebung An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juli und August |
Kitzbühel An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Februar, Juni bis Anfang September |
Kufstein/Thiersee und Wörgl An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Mitte Juli bis Ende August |
Vorarlberg | |
Bregenz/Bodensee An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Mitte Juli bis Anfang September |
Polen | |
Giżycko/Masuren An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juni bis Mitte September |
Rumänien | |
Fogarasch/Ostsiebenbürgen An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Juni bis Anfang September |
Schweden | |
Mariannelund/Småland An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit. * | Mitte Juli bis Mitte August |
Zur Vorbereitung auf die Urlaubsseelsorge lädt das Kirchenamt der EKD die mit der Urlaubsseelsorge beauftragten Pfarrerinnen und Pfarrer zu einer eintägigen Veranstaltung ins Michaeliskloster nach Hildesheim ein. Aufgeteilt nach Urlaubsregionen findet die Tagung in der Zeit vom 14. bis zum 17. April 2026 statt.
Sie finden die Ausschreibung auch unter www.ekd.de/urlaubsseelsorgestellen.
Personalnachrichten
Nr. 24Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen
Berufungen
Pfarrerin Denise Bongers zur Pfarrerin der 6. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Wanne-Eickel, Ev. Kirchenkreis Herne, zum 1. November 2025,
Pfarrerin Hanna Sprakel-Fungipani zur Pfarrerin der gemeinsamen Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Frömern und der Ev. Kirchengemeinde Fröndenberg und Bausenhagen, Ev. Kirchenkreis Unna, zum 1. November 2025,
Pfarrerin Kirsten Winzbeck zur Pfarrerin der 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Recklinghausen-Ost, Ev. Kirchenkreis Recklinghausen, zum 1. November 2025.
Beurlaubungen
Pfarrer Bernhard Jacobi, Pfarrer der 15. landeskirchlichen Pfarrstelle für Psychiatrie- und Maßregelvollzugseelsorge, infolge der Übernahme eines Dienstes als Pfarrer bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (§ 70 PfDG.EDK).
Versetzungen
Pfarrerin Silke van Doorn, zuletzt beurlaubt für einen Dienst bei der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, mit Wirkung zum 1. November 2025 zur Ev.-luth. Landeskirche Hannovers (§ 79 PfDG.EKD).
Ruhestand
Pfarrer Michael Große, 4. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Herford-Mitte-Land, Ev. Kirchenkreis Herford, zum 1. Dezember 2025,
Pfarrer Dieter Kuhlo-Schöneberg, 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Neuenrade, Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg, zum 1. Dezember 2025,
Pfarrerin Sabine Maiwald-Humbert, 2. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Annen, Ev. Kirchenkreis Hattingen-Witten, zum 1. Dezember 2025,
Pfarrer Christoph Röthemeyer, 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Blasheim, Ev. Kirchenkreis Lübbecke, zum 1. Dezember 2025.
Todesfälle
Pfarrer i. R. Hans-Jürgen Keller, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Dahlerbrück, Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid, am 22. September 2025 im Alter von 85 Jahren,
Pastor (Pfarrstellenverwalter) i. R. Hans-Joachim Meinzer, zuletzt Pastor in der Ev. Kirchengemeinde Schwarzenau, Ev. Kirchenkreis Wittgenstein, am 24. September 2025 im Alter von 100 Jahren,
Pfarrer i. R. Norbert Schmidt, zuletzt Pfarrer beim Deutschen Gemeinschafts-Diakonieverband e.V. Marburg (Diakonissen-Mutterhaus „Hensoltshöhe“), am 9. Oktober 2025 im Alter von 81 Jahren,
Pastor i. R. Gerhard Wagner, zuletzt Pastor der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, Ev. Kirchenkreis Bielefeld, am 27. August 2025 im Alter von 93 Jahren.
Nr. 25Sonstige Personalnachrichten
Anstellungsfähigkeit als Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge
Die Anstellungsfähigkeit als Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge haben die folgenden hauptberuflichen Mitarbeitenden in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit erlangt:
Kristine Büscher,
Paul Funda,
Mandy Griguhn,
Sascha Herchenröder,
Katrin Herting,
Julia Möhlmann,
Sabrina Temme,
Vera Vogt.
Herausgeber: | Evangelische Kirche von Westfalen, Das Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld Postadresse: Postfach 10 10 51, 33510 Bielefeld Telefon: 0521 594-0, Fax: 0521 594-129, E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de Bankverbindung: KD-Bank eG Dortmund, IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12, BIC: GENODED1DKD |
Redaktion: | Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Kerstin.Barthel@ekvw.de |
Abonnentenverwaltung: | Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de |
Herstellung: | wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld |
Der Jahresabonnementpreis beträgt 40 € (inklusive Versandkosten), der Einzelpreis beträgt 4 € (inklusive Versandkosten). | |
Alle Ausgaben des Kirchlichen Amtsblattes ab 1953 sind online über das Fachinformationssystem Kirchenrecht www.kirchenrecht-westfalen.de aufrufbar. | |
Das Jahresabonnement kann schriftlich beim Landeskirchenamt bis zum 15. November eines Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. | |
Erscheinungsweise: i. d. R. monatlich | |