.
Grafik

Bekanntmachungen

Nr. 23Kirchlicher Dienst an Urlaubsorten im europäischen Ausland

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bietet auch im Jahr 2026 Urlaubsseelsorge im europäischen Ausland an.
Kirchen und Gemeinden in den Urlaubsländern sind darauf angewiesen, dass beauftragte Pfarrerinnen und Pfarrer aus den Gliedkirchen der EKD diesen ökumenisch orientierten Dienst an deutschsprachigen Urlauberinnen und Urlaubern wahrnehmen.
Die Chancen und Möglichkeiten freizeitorientierter kirchlicher Arbeit im ökumenischen Kontext sind erheblich. Um sie zu nutzen, sind dafür seitens der Urlaubspfarrerinnen und -pfarrer Beweglichkeit, Aufgeschlossenheit und die Fähigkeit erforderlich, sich einfühlsam auf Gottesdienste einzustellen, an denen nicht nur Gäste aus Deutschland, sondern auch Menschen unterschiedlicher Konfessionen aus verschiedenen Ländern teilnehmen.
Die Erfahrungen aus diesem Bereich strahlen in die Gemeinden zurück. Auch die Heimatkirche ist den Anforderungen, die aus unserer mobilen Gesellschaft erwachsen, ausgesetzt. Erlebnisse und Erfahrungen aus der Urlaubsseelsorge geben neue Impulse für den parochialen Dienst.
Ab sofort bittet die EKD darum, dass Sie auf dem neuen Bewerbungsformular zusätzlich vermerken,
  1. ob Ihnen bereits ein erweitertes Führungszeugnis vorliegt sowie
  2. ob eine Grundschulung in der Prävention sexualisierter Gewalt absolviert und zertifiziert wurde.
Vor einer Bewerbung werden Sie in jedem Fall um Rücksprache mit dem Kirchenamt der EKD gebeten, entweder per E-Mail oder telefonisch (Referat Tourismusseelsorge, Telefon: +49 511 2796-133, E-Mail: simone.schneider@ekd.de); in einem zweiten Schritt ist dann die Zustimmung Ihrer Landeskirche erforderlich. Formulare sind beim Kirchenamt der EKD erhältlich.
Interessierte Pfarrerinnen und Pfarrer werden gebeten, ihre Bewerbungen mit dem hierfür vorgesehenen Vordruck möglichst frühzeitig über die Superintendentin oder den Superintendenten an das Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld zu richten.
Die Urlaubsseelsorgerinnen und Urlaubsseelsorger tragen die Kosten für die Hin- und Rückfahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst. Sie erhalten ein pauschales Entgelt in Höhe von 40 Euro/Tag an allen Einsatzorten.
Insgesamt wird ein Sonderurlaub von 14 Kalendertagen bei einer Dienstzeit von vier Wochen gewährt. Der Sonderurlaub ist bei der Superintendentin oder beim Superintendenten zu beantragen. Für mehrmonatige Beauftragungen gilt eine Sonderregelung.
Das Kirchenamt der EKD hat daher gebeten, folgende Liste zu veröffentlichen:
Liste der Einsatzorte, in denen im Jahr 2026
ein kirchlicher Dienst im europäischen Ausland
vorgesehen ist (Änderungen vorbehalten)
Dänemark
Henne Strand/Westjütland
Ende Juni bis September
Hune/Nordjütland
Mitte Juli und August
Marielyst/Falster
Juli und August
Nordby/Fanø
2. Julisonntag bis Mitte September
Poulsker/Bornholm
Juli und August
Griechenland
Insel Rhodos
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Juli und August
Italien
Brixen
Weihnachten, Ostern, Juli bis September
Cavallino-Lido
Pfingsten, Juli und August
Gardone/Gardasee
Pfingsten bis Mitte September
Sanremo
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Mitte Juni bis Mitte September
Sulden/Südtirol
Ostern, Mitte Juni bis Ende Juli,
ca. 19. August bis Anfang September
Niederlande
Hauptzeit 20. Juli bis 1. September
Cadzand/Zeeland
Ostern, Mitte Juli bis Mitte August
Julianadorp und Umgebung/Nordholland
Mitte Juli bis Ende August
Ouddorp (Insel Goeree-Overflakkee)/Zeeland
Juli und August
Renesse/Zeeland
Ostern, Juli und August
Zoutelande/Zeeland
Mitte Juli bis Ende August
Österreich
Burgenland
Neusiedl am See und Gols
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Juli und August
Modellregion Neusiedlersee (Rust, Mörbisch,
Eisenstadt)
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Juli bis September
Kärnten
Feld am See und Afritz am See
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
August bis Mitte September
Hermagor und Watschig/Pressegger See
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Juli und August
Maria Wörth/Wörthersee
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Mitte Juli bis Ende August
Millstatt und Unterhaus/Millstätter See
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Juli bis Anfang September
Modellregion Oberes Gailtal-Lesachtal-Weißensee
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Mitte Januar bis Ende Februar
Pörtschach und Moosburg/Wörthersee
Juli oder August
Techendorf/Weißensee
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Juni bis September
Tschöran/Ossiacher See
Juli bis September
Velden und Wernberg/Wörthersee
Juli und August
Wiedweg und Bad Kleinkirchheim
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Mitte Juli bis Mitte August
Niederösterreich
Baden bei Wien
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Juli bis Ende September
Oberösterreich
Attersee und Mondsee
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Juli und August
Modellregion Inneres Salzkammergut
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Juli bis September
Salzburg
Bad Gastein und Bad Hofgastein
Juli und August
Mittersill
Juli bis September und Weihnachten
Zell am See
Juli bis September
Steiermark
Ramsau am Dachstein
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Ende Januar und Februar,
Mitte Juli bis Anfang September
Tirol
Jenbach und Umgebung
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Juli und August
Kitzbühel
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Februar, Juni bis Anfang September
Kufstein/Thiersee und Wörgl
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Mitte Juli bis Ende August
Vorarlberg
Bregenz/Bodensee
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Mitte Juli bis Anfang September
Polen
Giżycko/Masuren
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Juni bis Mitte September
Rumänien
Fogarasch/Ostsiebenbürgen
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Juni bis Anfang September
Schweden
Mariannelund/Småland
An diesen Orten besteht eine vergünstigte Wohnmöglichkeit.
*
Mitte Juli bis Mitte August
Zur Vorbereitung auf die Urlaubsseelsorge lädt das Kirchenamt der EKD die mit der Urlaubsseelsorge beauftragten Pfarrerinnen und Pfarrer zu einer eintägigen Veranstaltung ins Michaeliskloster nach Hildesheim ein. Aufgeteilt nach Urlaubsregionen findet die Tagung in der Zeit vom 14. bis zum 17. April 2026 statt.
Sie finden die Ausschreibung auch unter www.ekd.de/urlaubsseelsorgestellen.

Personalnachrichten

Nr. 24Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen

Berufungen

Pfarrerin Denise Bongers zur Pfarrerin der 6. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Wanne-Eickel, Ev. Kirchenkreis Herne, zum 1. November 2025,
Pfarrerin Hanna Sprakel-Fungipani zur Pfarrerin der gemeinsamen Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Frömern und der Ev. Kirchengemeinde Fröndenberg und Bausenhagen, Ev. Kirchenkreis Unna, zum 1. November 2025,
Pfarrerin Kirsten Winzbeck zur Pfarrerin der 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Recklinghausen-Ost, Ev. Kirchenkreis Recklinghausen, zum 1. November 2025.

Beurlaubungen

Pfarrer Bernhard Jacobi, Pfarrer der 15. landeskirchlichen Pfarrstelle für Psychiatrie- und Maßregelvollzugseelsorge, infolge der Übernahme eines Dienstes als Pfarrer bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (§ 70 PfDG.EDK).

Versetzungen

Pfarrerin Silke van Doorn, zuletzt beurlaubt für einen Dienst bei der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, mit Wirkung zum 1. November 2025 zur Ev.-luth. Landeskirche Hannovers (§ 79 PfDG.EKD).

Ruhestand

Pfarrer Michael Große, 4. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Herford-Mitte-Land, Ev. Kirchenkreis Herford, zum 1. Dezember 2025,
Pfarrer Dieter Kuhlo-Schöneberg, 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Neuenrade, Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg, zum 1. Dezember 2025,
Pfarrerin Sabine Maiwald-Humbert, 2. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Annen, Ev. Kirchenkreis Hattingen-Witten, zum 1. Dezember 2025,
Pfarrer Christoph Röthemeyer, 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Blasheim, Ev. Kirchenkreis Lübbecke, zum 1. Dezember 2025.

Todesfälle

Pfarrer i. R. Hans-Jürgen Keller, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Dahlerbrück, Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid, am 22. September 2025 im Alter von 85 Jahren,
Pastor (Pfarrstellenverwalter) i. R. Hans-Joachim Meinzer, zuletzt Pastor in der Ev. Kirchengemeinde Schwarzenau, Ev. Kirchenkreis Wittgenstein, am 24. September 2025 im Alter von 100 Jahren,
Pfarrer i. R. Norbert Schmidt, zuletzt Pfarrer beim Deutschen Gemeinschafts-Diakonieverband e.V. Marburg (Diakonissen-Mutterhaus „Hensoltshöhe“), am 9. Oktober 2025 im Alter von 81 Jahren,
Pastor i. R. Gerhard Wagner, zuletzt Pastor der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, Ev. Kirchenkreis Bielefeld, am 27. August 2025 im Alter von 93 Jahren.

Nr. 25Sonstige Personalnachrichten

Anstellungsfähigkeit als Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge

Die Anstellungsfähigkeit als Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge haben die folgenden hauptberuflichen Mitarbeitenden in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit erlangt:
Kristine Büscher,
Paul Funda,
Mandy Griguhn,
Sascha Herchenröder,
Katrin Herting,
Julia Möhlmann,
Sabrina Temme,
Vera Vogt.
An dieser Stelle wird die Werbung der Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH (HKD) angezeigt.
Impressum
Herausgeber:
Evangelische Kirche von Westfalen, Das Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld
Postadresse: Postfach 10 10 51, 33510 Bielefeld
Telefon: 0521 594-0, Fax: 0521 594-129, E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de
Bankverbindung: KD-Bank eG Dortmund, IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12, BIC: GENODED1DKD
Redaktion:
Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Kerstin.Barthel@ekvw.de
Abonnentenverwaltung:
Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de
Herstellung:
wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld
Der Jahresabonnementpreis beträgt 40 € (inklusive Versandkosten), der Einzelpreis beträgt 4 € (inklusive Versandkosten).
Alle Ausgaben des Kirchlichen Amtsblattes ab 1953 sind online über das Fachinformationssystem Kirchenrecht www.kirchenrecht-westfalen.de aufrufbar.
Das Jahresabonnement kann schriftlich beim Landeskirchenamt bis zum 15. November eines Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.
Erscheinungsweise: i. d. R. monatlich