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Kirchliche Bauplanung

Bekanntmachung des Landeskirchenamtes vom 2. März 1972

(KABl. 1972 S. 85)

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Nachstehende Untersuchungen sollen die Kirchengemeinden befähigen, die jeweils notwendigen Bauten mit den entsprechenden Räumen zu planen, die ihrer speziellen Situation gerecht werden. Es soll auch aus den in die kirchlichen Bauten investierten Bausummen der größtmögliche Nutzen für die Kirchengemeinde gezogen werden.
Was bei kirchlichen Bauvorhaben zu beachten ist, kann nicht sorgfältig genug überlegt werden. Das Ergebnis dieser Überlegungen ist auch zur Beratung durch das Bauamt der EKvW nützlich.
Ausgangspunkt der Fragen ist die Überzeugung, dass eine unreflektierte Übernahme traditioneller Bauvorstellungen angesichts der gegenwärtigen Aufgaben der Kirche in der Welt nicht mehr zu verantworten ist, und angesichts der Diasporasituation der Kirche auf ein repräsentatives und aufwendiges Bauen grundsätzlich verzichtet werden muss.
Es sollen Anregungen und Gesprächsgrundlagen für die verantwortlichen Gremien – Presbyterium, Gemeindebeirat, Mitarbeiterkreis – gegeben werden.
Als Grundlage für Beurteilung und Beratung kirchengemeindlicher Bauplanungen soll, zusammen mit den nachstehenden Überlegungen, eine Dokumentation (mit sachdienlichen Skizzen und Unterlagen) dienen, aus der auch die Beteiligung aller an der Erarbeitung beteiligter Gremien, auch kirchlicher und kommunaler Behörden, ersichtlich wird.
Teil A: Gemeindeaufbau
1.
Das Selbstverständnis der Gemeinde
1.1.
Welche geschichtlichen und geistlichen Einflüsse haben die Gemeinde geprägt?
1.2.
Wie stellt sich das Leben der Gemeinde in der Gegenwart dar?
1.2.1
Regelmäßige Veranstaltungen mit durchschnittlichen Teilnehmerzahlen (Gottesdienste, Kindergottesdienst, Gruppen usw.)
1.2.2
Gelegentliche Veranstaltungen
1.2.3
Ständige Einrichtungen (Kindergarten, Altenklub usw.)
1.2.4
Hauptamtliche, nebenamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter.
2.
Vorstellungen der Gemeinde von ihren Aufgaben als Kirche in der Welt
2.1.
Welche besonderen Aufgaben sieht die Gemeinde im Augenblick vor sich?
2.2.
Wie möchte die Gemeinde ihre Aufgaben in Zukunft erfüllen?
2.2.1
Schwerpunkt: Gottesdienst und Verkündigung (Liturgia)
2.2.2
Schwerpunkt: Diakonie (Diakonia)
2.2.3
Schwerpunkt: Gemeinsames Leben (Koinonia).
3.
Räume zur Erfüllung dieser Aufgaben
3.1.
Der gottesdienstliche Raum
Für die Erstellung eines Raumes für Gottesdienste und Amtshandlungen der Gemeinde bieten sich vier unterschiedliche Raumkonzeptionen an, deren Besonderheiten im Blick auf die konkrete Situation der Gemeinde gründlich bedacht werden müssen.
3.1.1
Ein Kirchraum, der ausschließlich für Gottesdienste, Amtshandlungen und zur stillen Andacht benutzt wird.
3.1.2
Ein kleiner Gottesdienstraum (Altarbezirk), der durch angrenzende Räume erweitert werden kann, der jedoch ohne Erweiterung für Amtshandlungen o.ä. ausreicht.
3.1.3
Ein Mehrzweckraum, der neben den Gottesdiensten auch anderen Gemeindeveranstaltungen dienen soll.
3.1.4
Ein kleiner, unveränderlicher Kapellenraum (Andachtsraum) als Ergänzung zu 3.1.1 bis 3.1.3.
Anmerkungen zu den verschiedenen Konzeptionen:
Zu 3.1.1
Kirchraum:
Diese Lösung bietet besondere Möglichkeiten zu einer dem Gottesdienst entsprechenden und ihm hilfreichen Gestaltung des Raumes. Im Hinblick auf Häufigkeit der Benutzung des Kirchraumes stellt sich besonders die Frage nach der Angemessenheit der Baukosten. Es ist zu fragen, ob alle Formen des Gottesdienstes in diesem Raum durchführbar sind: Liturgischer Gottesdienst, Sakramentsfeier, Agapemahl, Jugendgottesdienst, Diskussionspredigt.
Soll es Möglichkeiten zur Übertragung von Film, Lichtbild und Ton geben? Variable Bestuhlung?
Gibt es Räume für eine Kinderkatechese o.ä. während des Gottesdienstes?
Zu 3.1.2
Kleiner Gottesdienstraum (Altarbezirk):
Die Raumausnutzung ist bei dieser Lösung in hohem Maße gewährleistet. Die Raumanordnung bedarf jedoch besonders sorgfältiger architektonischer Überlegungen. Die Möglichkeit zu stiller Andacht muss baulich berücksichtigt und gewährleistet sein.
Zu 3.1.3
Mehrzweckraum:
Es ist architektonisch nicht einfach, beidem gerecht zu werden: dem Gottesdienstgebrauch im herkömmlichen Sinne und sonstigen Gemeindeveranstaltungen.
Die Wandlungsfähigkeit des Raumes erfordert einen sorgfältig durchdachten Belegungsplan, wobei der für das Umräumen notwendige Zeitaufwand, der Personalbedarf und die erforderlichen Abstellräume zu berücksichtigen sind.
3.2.
Die anderen Räume
Hier ist eingehend zu überlegen, wie groß bzw. für wie viele Teilnehmer die Räume geplant werden müssen.
Auch ob die Räume noch anderen Zweckbestimmungen dienen sollen.
3.2.1
Für Bildungsveranstaltungen, Unterricht, Sitzungen, Übungen, Diskussionen, Kinderkatechese während des Gottesdienstes.
3.2.2
Für größere Veranstaltungen (Saal, Raumgruppe, Foyer).
3.2.3
Neben- und Abstellräume, Garderobe, Toiletten, Küche, Flure usw.
3.2.4
Zur ständigen Benutzung durch Einrichtungen wie z.B. Kindergarten, Altenklub, Jugendgruppen.
3.2.5
Zur ständigen Benutzung ohne festen Benutzerkreis, z.B. Bibliothek, Leseraum, Cafeteria, Kegelbahn.
3.2.6
Für Gruppenzusammenkünfte und kleinere, auch private Veranstaltungen.
3.2.7
Wohnungen für Mitarbeiter, wie z.B. Küster, Gemeindeschwester, Jugendwart, Kindergärtnerin usw.
3.2.8
Büros.
Teil B: Statistische Fragen
1.
Struktur der Kirchengemeinde oder des Pfarrbezirks
1.1.
Anzahl der Gemeindeglieder (insgesamt)
1.2.
Altersaufbau
Anzahl der Gemeindeglieder
bis   5 Jahre
6 bis 15 Jahre
16 bis 25 Jahre
26 bis 45 Jahre
46 bis 65 Jahre
über 65 Jahre
1.3.
Geschätztes Wachstum innerhalb der
nächsten 3 Jahre auf … Gemeindeglieder
5 Jahre auf … Gemeindeglieder
10 Jahre auf … Gemeindeglieder
15 Jahre auf … Gemeindeglieder
(Welche kommunale Stelle ist für die vorstehenden Angaben befragt worden?)
1.4.
Berufsständische Zusammensetzung
1.4.1
jetzt
1.4.2
später, unter Berücksichtigung eines durch größere Wohnungsbauvorhaben bzw. neue Industrieansiedlung eingetretenen Wachstums.
1.5.
Besonderheiten (z.B. Campingplätze, Gastarbeiterunterkünfte, Bundeswehr, Kureinrichtungen).
2.
Städtebauliche Situation
2.1.
Besteht ein Flächennutzungsplan?
2.2.
Besteht ein Bebauungsplan?
2.3.
Ist das für das kirchliche Bauvorhaben vorgesehene Grundstück erschlossen?
2.4.
Welches öffentliche Verkehrsmittel hält in der Nähe des Grundstückes?
2.5.
Welche Nachbarbebauung ist vorhanden bzw. geplant?
2.5.1
Öffentliche Gebäude (z.B. Schulen, Rathaus, Sparkasse, Freizeitzentrum, Offene Tür der Jugend)
2.5.2
Wohnbauten (Hochhäuser, Reihenhäuser, Einzelhäuser jeweils mit Geschosszahl und Angaben zu den Eigentumsverhältnissen)
2.5.3
Sonstige Bebauung (hier auch Angaben über Ladengeschäfte, Gastwirtschaften usw.)
2.5.4
Denkmalwerte Gebäude.
2.6.
Benachbarte Freiflächen, vorhanden oder geplant (z.B. Park, Sportplatz, Kinderspielplatz, Friedhof, Gewässer).
2.7.
Welche nichtkirchlichen Bauplanungen bestehen für die nähere Umgebung?
2.8.
Welche, dem kirchlichen Bauvorhaben vergleichbare Bauten gibt es in der näheren Umgebung und wie weit sind sie entfernt?
3.
Vorhandene kirchliche Gebäude im Bereich der Gesamtgemeinde
3.1.
Welche Gebäude?
Aufstellung nach Gebäudeart, Straße, Baujahr.
3.1.1
Wann wurden die Gebäude zuletzt gründlich instandgesetzt bzw. umgebaut?
3.1.2
Nutzungsarten und Nutzflächen der Räume.
3.1.3
Häufigkeit und zeitliche Belegung der einzelnen Räume.
3.2.
Evtl. vorhandene bauliche und funktionelle Mängel der Gebäude.
3.3.
Soll das vorhandene kirchliche Gebäude nach Errichtung des Neubaues weiter verwandt werden? Wenn ja, wie?
3.4.
Jährliche Bauunterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten einschl. der anteiligen Personalkosten (möglichst getrennt nach Gebäudearten).
3.5.
Entfernung in km oder Fußwegminuten zwischen dem vorhandenen und dem geplanten kirchlichen Bauvorhaben.
3.6.
Hat die Kirchengemeinde denkmalwerte Gebäude? Welche?
4.
Weitere kirchliche Bauabsichten im Bereich der Gesamtgemeinde
4.1.
Gebäudeart
4.2.
Notwendigkeit
4.3.
Voraussichtlicher Baubeginn.
5.
Vergleichbare Bauten und Planungen in der Nähe (mit Angabe der Entfernung)
5.1.
Der katholischen Kirchengemeinde
5.2.
Der Kommunalgemeinde
5.3.
Der evang. Nachbargemeinden
5.4.
Privatbauten (z.B. Saal)
5.5.
Bauten anderer Träger.
6.
Grundstück für den vorgesehenen Neubau
6.1.
Ort, Straße, Hausnummer
6.2.
Eigentumsverhältnisse (vorhanden, zu erwerben, Erbpacht, Tausch o.ä.)
6.3.
Größe in qm
6.4.
Zuschnitt (Skizze mit Hauptmaßen und Nordpfeil)
6.5.
Hang (stark, leicht), Fallrichtung in Skizze 6.4 eintragen
6.6.
Sonstige Besonderheiten (z. B. Bergschäden, Grundwasser usw.)
6.7.
Erschwernisse (Baulasten o.ä.).
7.
Raumprogramm des beabsichtigten Bauvorhabens
(als Tabelle lt. erhältlichem Muster, mit Zweckbestimmung der Räume, Größe (qm), voraussichtliche Benutzerzahl).
8.
Folgekosten, die durch den Neubau entstehen
8.1.
Bewirtschaftung
8.2.
Personalkosten (ggf. anteilig)
8.3.
Bauunterhaltung.
9.
Baukosten
(rohe Schätzung, ohne Zuhilfenahme eines Architekten, ggf. getrennt nach Bauabschnitten)
10.
Baubedürfnis
Aus welchem Grunde wird es als notwendig erachtet, das Neubauvorhaben auszuführen?
10.1.
Anwachsen der Zahl der Gemeindeglieder
10.2.
Bildung eines neuen Pfarrbezirkes
10.3.
Baufälligkeit vorhandener Gebäude
11.
Notwendige Unterlagen
11.1.
Stadtplan, Messtischblatt o.dgl. mit folgenden Eintragungen:
11.1.
1
Grenzen der Kirchengemeinden
11.1.
2
Grenzen der Pfarrbezirke
11.1.
3
Bereich für den das Bauvorhaben geplant wird
11.1.
4
wenn möglich, Kommunalgrenzen
11.1.
5
ggf. Grenze des Regierungsbezirkes oder des Bundeslandes
11.1.
6
Standorte der vorhandenen kirchlichen Gebäude
11.1.
7
Beabsichtigter Standort des vorgesehenen Gebäudes
11.1.
8
ggf. Gebäude aus Ziffer 5
11.1.
9
Öffentliche Einrichtungen
11.1.
10
Einkaufsviertel
11.2.
Lageplan des Baugrundstückes (gelb umranden)
(Maßstab 1:1000 oder 1:500)
Teil C: Belegungsplan
Bei der Planung von Objekten mit verschiedener Zweckbestimmung (Gemeindezentrum) ist ein Programm für die Raumausnutzung auch im Blick auf die Finanzierung von entscheidender Bedeutung.
Manchmal verstellen bloße Gewohnheiten den Blick für sinnvolle Kombinationen. Eine gemeinsame Nutzung von Räumen durch verschiedene Gruppen zu verschiedenen Zeiten ist vielfach möglich.
Im Folgenden wird ein Schema angeboten, an Hand dessen der Raumbedarf und die Raumnutzung miteinander sinnvoll in Deckung gebracht werden können.
Aus dem Schema ergibt sich das zur Planung notwendige Raumprogramm (siehe hierzu auch 7). Es sollte – vor Beauftragung eines Architekten – auch mit dem Bauamt der EKVW beraten werden.
Erläuterungen zum Belegungsplan
Gleichgültig, ob eine Gemeinde einen Neubau errichten will oder ein bestehendes Gebäude zu erweitern ist, verhilft die grafische Form eines Belegungsplanes zu einer guten Übersicht, zur Feststellung, ob Anzahl und Größe der vorgesehenen Räume ausreichen oder etwa überbemessen sind. Die Handhabung wird folgendermaßen empfohlen: "Man nehme" für jeden Wochentag ein Blatt. Jedes Quadrat stellt unabhängig von seiner Größe einen Raum dar. Für Räume wie Toiletten, Abstellräume, Garderoben, Küche usw. soll ein besonderes Blatt benutzt werden.
In die Quadrate sind einzutragen:
Art der Veranstaltungen, auch Gottesdienste; Uhrzeit von bis; maximale Teilnehmerzahl mit Vermerk "T" (an Tischen)
oder "St" (in Stuhlreihen);
Veranstaltungen, die nicht wöchentlich stattfinden, sondern nur gelegentlich, erhalten einen entsprechenden Vermerk (z.B. 14tägig);
Grundfläche der Räume als Resultat aus Personanzahl und Nutzungsart.
Für die Bemessung von Räumen gelten folgende Werte:
1,3 – 1,5 qm pro Platz an Tischen "T",
0,7 – 0,9 qm pro Platz in Stuhlreihen, "St"
(bei kleineren Räumen ist die obere Grenze, bei größeren die untere anzunehmen).
Nachdem man so für alle Wochentage verfahren hat, ist eine bestimmte Zahl und Größe der Räume anschaulich dargestellt worden.
Nun kann untersucht werden:
  1. Sind die Räume jederzeit gut ausgenutzt?
  2. Steht ein ausreichendes Raumangebot zur Verfügung, auch unter zu erwartenden Veränderungen in der Gemeindearbeit?
  3. Wird durch Zusammenfassung oder Teilung von Räumen eine bessere Ausnutzung gewährleistet?
    (insbesondere gilt das für Großräume und für Veranstaltungen, die nur gelegentlich stattfinden).
  4. Welche qualitativen Eigenschaften sind an die ermittelten Räume im Hinblick auf die Veranstaltungen und Aktivitäten zu stellen?
Die funktionelle Zuordnung der Räume spielt bei der Bearbeitung des Belegungsplanes nur eine untergeordnete Rolle.
Es wird empfohlen, diesen Belegungsplan in einem Arbeitsteam zu beraten und aufzustellen. Es wird oft zu mehreren "Auflagen" kommen, bevor sich die endgültige Fassung herausbildet.