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Arbeitsrechtsregelung über die weitere Anwendung
der AVR Diakonie Deutschland nach der Übergangsbestimmung
des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes –
Selbstbestimmte Lebensräume (SeLe) gGmbH, Bottrop

Vom 25. Juni 2015

(KABl. 2015 S. 178)

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§ 1
Anwendung der AVR Diakonie Deutschland

Die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe bestimmt, dass die Selbstbestimmte Lebensräume (SeLe) gGmbH, Bottrop als Mitglied des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche von Westfalen die von der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland beschlossenen Arbeitsrechtsregelungen anwendet.
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 25. Juni 2015 in Kraft.