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Kirchengesetz
zu dem Kirchenvertrag zwischen
der Evangelischen Kirche im Rheinland,
der Evangelischen Kirche von Westfalen,
der Lippischen Landeskirche und
der Evangelisch-reformierten Kirche
über die Errichtung eines Gemeinsamen Pastoralkollegs

Vom 14. Juni 2022

(KABl. 2022 I Nr. 58 S. 144)

Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat folgendes Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1

( 1 ) Dem Kirchenvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Pastoralkollegs1#, der zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird zugestimmt.
( 2 ) Der Vertrag wird im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen veröffentlicht.
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Artikel 2

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

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1 ↑ Nr. 545.