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Geltungszeitraum von: 01.07.2023
Geltungszeitraum bis: 31.12.2023
Erläuterungen zu den Artikeln 167 bis 187 Kirchenordnung
Leitungsfeld 2 Kirchliches Leben (Dr. von Bülow/Roth)
Stand: 19.04.2022
###Allgemeines
Die westfälische Kirchenordnung hat in ihrem zweiten Teil einen Abschnitt dem Gottesdienst und den Sakramenten gewidmet (Artikel 167 bis 187 KO). Darin ist der verbindliche Konsens formuliert, den die Landessynode beschlossen hat. In anderen Landeskirchen wird der entsprechende Text als „Ordnung des kirchlichen Lebens“ bezeichnet.
Die Webseite https://www.gemeinde-bewegen.de/ (Wissensspeicher für die Arbeit im Presbyterium) bietet hierzu weitere Informationen unter „Gemeinde bewegen – B Gemeindeleitung – 4.1 Gottesdienst, Sakramente“. Sie löst das vorher regelmäßig als Printwerk erschienene „Gemeinde leiten – Handbuch für die Arbeit im Presbyterium (2016)“ ab.
##Allgemeine Erläuterungen zur Kirchenordnung – Dokumentenübersicht – Gesetzgebungsverfahren
Die allgemeinen Erläuterungen finden Sie hier oder bei dem aufgerufenen Dokument auf der Webseite bei den Icons unter „E“.
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