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Geltungszeitraum von: 01.07.2023
Geltungszeitraum bis: 31.12.2023
Erläuterungen zu Artikel 47 Kirchenordnung
Leitungsfeld 9 Recht und Organisation (Schlüter/Dr. Conring/Berg/Huget)
Stand: 21.04.2022
###Allgemeines
In der Gemeinde wirken Menschen in unterschiedlichen Ämtern und Diensten, mit verschiedenen Qualifikationen und Fähigkeiten beruflich sowie ehrenamtlich zusammen. Weitere allgemeine Informationen dazu finden Sie in den Erläuterungen zu Artikel 44 Kirchenordnung.
Diakoniestationen bieten gemeindenahe häusliche Krankenpflege im Stadtteil. Die ambulanten Dienste bilden das zentrale Bindeglied zwischen Krankenpflege im Krankenhaus und Angehörigenpflege zu Hause. Die Bedeutung der Diakoniestationen wächst, denn Kranke werden heute immer früher aus dem Krankenhaus entlassen, und viele Ältere können nicht mehr so wie früher auf Hilfe durch Familienangehörige zurückgreifen. Die Pflegefachkräfte der Diakonie- und Sozialstationen bieten umfangreiche Dienste in der Alten- und Krankenpflege, wozu außer Behandlungspflege und Kurzzeitpflege etwa auch Hilfen im Haushalt, Unterstützung für Familien, Pflegeberatung, Seelsorge und Sterbebegleitung gehören. Die kirchliche Dienstleistung „Ambulante Pflege“ muss sich dabei zunehmend auf einem durch Wettbewerb geprägten Markt behaupten. Auch wenn Diakoniestationen an Krankenhäuser angeschlossen sind oder sich zu Verbünden zusammenschließen, bleiben sie doch wesentliches Element einer gemeindlichen Diakonie, die das biblische Gebot, Kranken zu helfen, erkennbar und wirksam wahrnimmt.
Wichtige Rechtstexte sind
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- Diakoniegesetz vom 19. November 2015
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- Vorschriften des kirchlichen Arbeitsrechts – siehe Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) mit seinen Anlagen 1 - 10
Die Webseite https://www.gemeinde-bewegen.de/ (Wissensspeicher für die Arbeit im Presbyterium) bietet weitere Informationen. Die obigen Ausführungen sind auf Grundlage (teilweise auch in Auszügen) des Inhaltes „Gemeinde bewegen – B Gemeindeleitung – 5.2 Beruflich Mitarbeitende“ entstanden. Sie löst das vorher regelmäßig als Printwerk erschienene „Gemeinde leiten – Handbuch für die Arbeit im Presbyterium (2016)“ ab.
##Allgemeine Erläuterungen zur Kirchenordnung– Dokumentenübersicht – Gesetzgebungsverfahren
Die allgemeinen Erläuterungen finden Sie hier oder bei dem aufgerufenen Dokument auf der Webseite bei den Icons unter „E“.
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