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Richtlinien zur Feier des Heiligen Abendmahls

Vom 25. Juni 2020

(KABl. 2020 I Nr. 63, S. 168)

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Die Kirchenleitung hat die nachfolgenden Richtlinien beschlossen:
  1. Jesus Christus lädt die Seinen im Heiligen Abendmahl zur Gemeinschaft mit sich und untereinander ein. „Im Abendmahl schenkt sich der auferstandene Jesus Christus in seinem für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißendes Wort mit Brot und Wein“ (Leuenberger Konkordie Nr. 15). Er schenkt seiner Gemeinde Versöhnung, Heil und Hoffnung. Die Feier des Heiligen Abendmahls beinhaltet Freude und Dankbarkeit
    • in Erinnerung an Gottes befreiendes und versöhnendes Handeln auch in Jesu Leben, Tod und Auferstehung,
    • im Erleben der Gemeinschaft mit Gott und den Menschen, die der in seinem Mahl gegenwärtige Christus über Grenzen hinweg schenkt,
    • und in der hoffnungsvollen Erwartung seines Kommens und der Überwindung des Todes.
  2. Im Heiligen Abendmahl wird die Gemeinschaft mit Jesus Christus und untereinander gefeiert, die in der Taufe ihre Bestätigung findet. Alle Getauften sind zum Abendmahl eingeladen. Taufe und Abendmahl stehen in einer engen Verbindung. Diese Verbindung ist nicht exklusiv. Wer sich durch Jesus Christus eingeladen weiß und auf dem Weg zur Taufe ist, kann am Abendmahl teilnehmen.
  3. Das Sakrament des Heiligen Abendmahls nimmt einen außerordentlichen Stellenwert im evangelischen Gottesdienst ein. Jede Gemeinde trägt Verantwortung dafür, die Menschen durch Verkündigung, Gespräch und Gebet auf die Feier des Abendmahls vorzubereiten. Die Mahlfeier selbst soll würdevoll gestaltet sein. Das beinhaltet auch einen angemessenen Umgang mit den Elementen vor, während und nach der Mahlfeier.
  4. Das Heilige Abendmahl wird in beiderlei Gestalt gereicht. Nach reformatorischem Verständnis hat auch, wer nur das Brot oder nur den Kelch empfängt, Teil an der vollen Gabe des Heils im Abendmahl.
  5. Das Brot kann in Oblatenform gereicht werden.
  6. Im Kelch wird Wein und/oder Saft „vom Gewächs des Weinstocks“ (Lk 22,18) gereicht. Presbyterien sollen sorgfältig überlegen, ob sie die eine, die andere oder beide Formen der Darreichung wählen.
  7. Die Regelform der Austeilung von Wein oder Traubensaft ist der Gemeinschaftskelch. In ihm kommt die gemeinschaftsschenkende Kraft des Abendmahls sinnfällig zum Ausdruck. Andere Formen der Darreichung, z. B. die Intinctio oder Einzelkelche, sind möglich.
  8. Das Presbyterium hat die Aufgabe, das Abendmahl so zu gestalten, dass Kinder gut und gerne daran teilnehmen können. Das Abendmahl, an dem Kinder teilnehmen, ist das eine Abendmahl der Gemeinde. Den Kindern soll ein ihrem Alter angemessenes Verständnis des Heiligen Abendmahls ermöglicht werden.
  9. Kinder lernen zuerst von den Menschen, die sie lieben, die sie mögen, die ihnen etwas bedeuten. Deshalb geschieht das Vorbereiten, Begleiten und Nachbereiten am besten durch Eltern, andere Familienangehörige, Patinnen und Paten, die selbst das Abendmahl feiern. Bei der Teilnahme am Heiligen Abendmahl werden Eltern, Patinnen und Paten oder andere Gemeindeglieder gebeten, die Kinder zu begleiten, denn Kinder werden den Reichtum des Heiligen Abendmahls zunehmend im gemeinsamen Feiern erfahren. Eltern sowie Patinnen und Paten sind, wenn möglich, auf die Hinführung der Kinder zum Heiligen Abendmahl vorzubereiten und daran zu beteiligen. Es empfiehlt sich, religionspädagogisch tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z. B. in den Kindergärten, in die Vorbereitung einzubeziehen. Geeignete Orte sind beispielsweise Kinder- oder Schulgottesdienste, Kinderbibelwochen oder Familienfreizeiten.
  10. Die Richtlinien zur Feier des Heiligen Abendmahls treten am 1. August 2020 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien zur Teilnahme von nicht konfirmierten, getauften Kindern am Heiligen Abendmahl1# vom 15. Februar 1990 (KABl. 1990 S. 44) und die Richtlinien zur Darreichung der Elemente beim Heiligen Abendmahl2# vom 11. Dezember 1996 (KABl. 1997 S. 2) außer Kraft.

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1 ↑ Nr. 220 Archiv.
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2 ↑ Nr. 221 Archiv.